Bei der staatlich unterstützten Beratung für Gebäude, die bis 1994 erbaut wurden führen wir folgendes durch:

  • erstes Beratungsgespräch in Ihrem Gebäude und Erfassung relevanter Details

  • Berechnungen zu den möglichen Maßnahmen zur Energieeinsparung am Gebäude und an der Heizungsanlage. Die Einsparung durch Lüftungsanlagen und thermische Solaranlagen werden mit berechnet.

  • Darstellung der Ergebnisse sowohl hinsichtlich der wirtschaftlichen Amortisation als auch hinsichtlich energetischer Auswirkungen in einem ausführlichen Bericht.

  • Zweites Beratungsgespräch mit dem Aushändigen des Beratungsberichtes in Ihrem Gebäude.


Bei uns beinhaltet die Beratung auch die Berechnung für zinsverbilligte KFW-Darlehen. Die aktuellen Zinskonditionen für zinsverbilligte Darlehen können Sie unter folgendem Link einsehen:

www.kfw-foerderbank.de